Wir sind als Arbeitgeber verpflichtet, allen Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagement ist,
Der Verbund hat einen professionellen Dienstleister mit dem Durchführen des BEM-Verfahrens betraut. Zum einen ist dieser an die Schweigepflicht gebunden und zum anderen können wir so Ihnen die beste Qualität der Beratung zukommen lassen. Gerne können Sie Vorgesetze, Vertreter des Trägers, die MAV oder Vertraute mit in den Prozess einbeziehen.
Der Verbund schreibt alle Mitarbeiter die formal betroffen sind persönlich an. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen ein BEM-Verfahren helfen würde und Sie die 30 Krankheitstage nicht oder noch nicht erreicht haben können Sie sich gerne an den Träger wenden.
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