Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden vor Ort

Die Kita ist ein Teil der Kirchengemeinde. Dies soll auch weiterhin sichtbar sein und im Alltag gelebt werden. Um diese Zusammenarbeit zum Ausdruck zu bringen, hat jede Kita mit der zuständigen Kirchengemeinde einen schriftlichen „Kontrakt“ (= „Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird.“ Quelle: Google Stichwort Kontrakt) geschlossen. Diese Kontrakte liegen der jeweiligen Kita und Kirchengemeinde vor. Sie werden regelmäßig evaluiert. Siehe auch Kontrakt mit der Kirchengemeinde

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