Foto: Thomas Brenner

Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden vor Ort

  • Die Kita ist ein Teil der Kirchengemeinde. Dies soll sichtbar sein und im Alltag gelebt werden.
  • Um diese Zusammenarbeit zum Ausdruck zu bringen, hat jede Kita mit der zuständigen Kirchengemeinde einen schriftlichen „Kontrakt“ (= „Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird.“
  • Diese Kontrakte liegen der jeweiligen Kita und Kirchengemeinde vor. Sie werden regelmäßig evaluiert.
  • Kontrakt mit der Kirchengemeinde
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