Kontrakt mit der Kirchengemeinde

Jede Kita arbeitet sehr eng mit der zuständigen Kirchengemeinde zusammen, denn die Kita ist auch ein Teil der jeweiligen Kirchengemeinde.

Ein Kontrakt ist eine Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird. Dies bedeutet, dass bisherige Kooperationen zwischen Kita und Kirchengemeinde festgehalten und festgeschrieben werden.

In dem Kontrakt werden folgende Inhalte geregelt:

  • Wer bietet welche Angebote an?
  • Wer ist verantwortlich?
  • Wie sieht die finanzielle Regelung aus?
  • Wie wird die Öffentlichkeit eingebunden?
  • Wie werden die regelmäßigen Treffen gestaltet?
  • Wie lange läuft der Kontrakt vor einer erneuten Reflexion der Inhalte?
  • Unterzeichnung des Kontraktes durch die Kirchengemeinde (zwei Presbyter und geschäftsführender Pfarrer), die Leitung der Kita und des Verbundes

Die Kontrakte liegen mit den aufgeführten Inhalten in jeder Kita / Kirchengemeinde schriftlich vor. Siehe Ideen zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in Religiösen Fragen und Anhang K_Kontrakte Beispiele_Querseite

 

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