Praktikum
- Ein unbezahltes und unbegleitetes Praktikum ist für maximal drei Monate in den Einrichtungen möglich. Der Versicherungsschutz ist durch die Regelungen zum „Ehrenamt“ abgedeckt.
- Wenn die Kooperationsvereinbarungen von der Schule in dreifacher Ausführung vorliegen, stellt das Verwaltungsamt die Verträge aus.
- Die Personen in Dualer Ausbildung bekommen einen Vertrag, da sie angestellt sind und sind damit keine Praktikanten.
- Die Vereinbarungen für das FSJ unterschreibt die Kita-Leitung als Einsatzstelle.
- Die Berufspraktikant*innen bekommen nur die Leistungsbeurteilung der Schule, kein separates Zeugnis.
- Die Personen in dualer Ausbildung bekommen ein Zeugnis von der Kita. Dieses wird von der Leitung in Zusammenarbeit mit der Praxisanleitung mit Hilfe des Zeugnisbogens vorbereitet und an den Träger zur Ausformulierung und Unterzeichnung weitergeleitet.
- Die Aufgabe der Praxisanleitung muss mit einer Fachkraft in Vollzeit besetzt sein. In Ausnahmefällen, mit einer entsprechenden Begründung gegenüber dem Träger, kann auch jemand mit einer ¾ Anstellung die Aufgabe übernehmen. 19,5 Stunden-Kräfte können nicht mit einer Praxisanleitung für Berufspraktikant*innen, duale Auszubildende oder FSJ´ler betraut werden. Bei Zwei-Wochen Praktikant*innen ist eine Begleitung mit einer ½ Stelle in Ordnung.
- Wichtig für eine kompetente Ausbildung ist, dass jede Kita nach einer persönlichen Einschätzung der Leitung gemeinsam mit der Praxisanleitung entscheidet. Eine gute Begleitung der Auszubildenden ist wichtig, um die persönliche Eignung einzuschätzen! Die Leitung muss es für sich verantworten können.
- Die Schlafwache soll keine FSJ-Kraft alleine übernehmen.
- Die Rahmenvereinbarung für die Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz finden Sie unter folgendem Link: https://kita.rlp.de/de/fachkraefte/praxisanleitung/
- Bewerbungen von Berufspraktikanten*innen, die in einer Kita des Verbundes ihr Praktikum absolvieren, sind über die Leitungen mit einer Einschätzung (Inhalt: kann genommen werden, gerne in der eigenen Kita; kann genommen werden, nicht in der eigenen Kita; kann nicht genommen werden) an die pädagogische Gesamtleitung weiterzuleiten.
- Bewerbungen, die für das Berufspraktikum sind, werden über die Einrichtung abgewickelt. Hier genügt eine Information an die pädagogische Gesamtleitung. Wenn der Bewerber*in bekannt ist, reicht die Einschätzung der Leitung aus. Ein Vorstellungsgespräch und eine Hospitation in der Kita sind ebenfalls ausreichend. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die pädagogische Gesamtleitung kann die Einstellung vorgenommen werden.
- Handelt es sich um eine Initiativbewerbung über den Träger, erfolgt eine Weitervermittlung zum Hospitationstermin durch die pädagogische Gesamtleitung in Absprache mit der Leitung. Auch hier werden die Unterlagen von der pädagogischen Gesamtleitung in digitaler Form an die Leitung der Kita weitergeleitet. Nach der Hospitation und dem Vorstellungsgespräch in der Kita entscheidet die Kitaleitung, ob es zu einer Einstellung kommt. Es erfolgt eine Information an die pädagogische Gesamtleitung.
- Die Schulen der Berufspraktikant*innen haben unterschiedliche Vorgehensweisen, was die Vertragsgestaltung betrifft. Kooperationsvereinbarungen (Vordrucke von der Schule) können meistens von der Kita-Leitung unterschrieben werden. Dann geht ein Exemplar davon an die pädagogische Gesamtleitung. Ist ein Arbeitsvertrag (kein Vordruck von der Schule) erforderlich, benötigt die pädagogische Gesamtleitung zu deren Beauftragung eine aktuelle Schulbescheinigung.
- Sollte es Änderungen im Ausbildungsverhältnis geben, ist umgehend die pädagogische Gesamtleitung zu informieren.
- Eine Ausbildung ohne Zugehörigkeit zur Kirche ist möglich. Es kann aber niemand eingestellt werden, der aus der Kirche ausgetreten ist. Eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildungszeit kann nur erfolgen, wenn die Zugehörigkeit zur Kirche gegeben ist.
- Hier finden Sie alle benötigten Formblätter zum Ausfüllen und unterschreiben lassen:
- Praktikumsbogen
- Praktikumsleitfaden
- Schweigepflichtserklärung Praktikum
- Datenschutz_Merkblatt
- Ausbildungsverlauf
- Fragebogen Praktikum_ankreuzen
- Schweigepflicht Ev. Kirche Pfalz
- Selbstverpflichtungeerklärung und Verhaltenskodex im Verbund
- IfSG_EFAs informiert_Praktikum
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