Der Elternausschuss ist zu allen wichtigen Themen zu hören. Die Protokolle sind in der Kita aufzubewahren um ggf. die Beteiligung des Elternausschusses nachzuweisen. Die Leitung sollte den Sitzungen beiwohnen.
Wenn der Elternausschuss nach dem Träger verlangt, wird jemand anwesend sein. Hierfür wird im Vorfeld das Thema der Sitzung gebraucht, um die entsprechende Person zu entsenden.
Elternaussschusswahl
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zur Elternausschusswahl finden sich hier .
Außerdem finden sich auf der Internetseite des Kita Servers Rheinland Pfalz unter https://kita.rlp.de/de/themen/elternbeteiligung/ die wichtigsten Informationen zum Thema.
Der Gesamtelternausschuss (GEA) wird immer für die Dauer von zwei Jahren bei einer Versammlung der neu gewählten Elternausschussmitglieder aus deren Mitte gewählt. Es können dem GEA 13 Personen angehören. Der GEA wählt einen Vorsitzenden aus ihren Reihen und trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr bzw. bei Bedarf.
Mit dem GEA werden die für alle Einrichtungen auf Trägerebene wichtigen Themen in Anlehnung an die Elternausschuss-Verordnung besprochen.
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