Foto: Thomas Brenner

Elternausschuss

  • Der EA hat ein Anhörungsrecht zu allen wichtigen Themen (Aufnahme der in der Kita, Öffnungs- und Schließzeiten, Erziehungsarbeit, Änderung Konzeption und Betriebserlaubnis, Bauliche Veränderungen, Maßnahmenplan)
  • Nicht zuständig ist der EA bei Personalangelegenheiten und individuellen Problemen einzelner Kinder und Familien.
  • Die Protokolle sind in der Kita aufzubewahren um ggf. die Beteiligung des Elternausschusses nachzuweisen.
  • Das Protokoll der Sitzung muss der Gesamtelternschaft in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.
  • Leitung nimmt an den Sitzungen teil.
  • Wenn der Elternausschuss nach dem Träger verlangt, wird jemand anwesend sein. Hierfür wird im Vorfeld das Thema der Sitzung gebraucht, um die entsprechende Person zu entsend
  • Der EA tagt grundsätzlich in Präsenzsitzungen und hat damit ein recht darauf in den Räumen der Kita zu tagen.
  • Der Elternausschuss kann durch Mehrheitsbeschluss beliebig weitere Personen mit beratender Stimme an Sitzungen beteiligen.
  • EA- Mitglieder üben ein gesetzlich verankertes Ehrenamt aus und sind damit während ihrer Tätigkeit versichert.

 

Aufgaben

1. Repräsentative Vertretung der Elterninteressen

2. Transmissionsriemen und Mittler der Interessen der gesamten Elternschaft

3. Transparenz schaffen

 

Organisation und Funktionsämter

1. Der EA wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und eine Stellvertretung. Das vorsitzende Mitglied lädt ein und leitet die Sitzung.

2. Kassenverantwortliches Mitglied

3. Vertretung im Gesamtelternausschuss Verbund (siehe unten) und Stadtelternausschuss

3.  Schriftführung

 

Die Datenschutzverpflichtung finden Sie unter Datenschutz

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