Liebe Eltern,
ab sofort und bis auf Weiters haben die Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, Ihnen bei Absonderung Ihres Kindes nach einem Covid 19 -Positivfall in der Einrichtung eine Bescheinigung über die Absonderung zur Vorlage beim Arbeitgeber auszustellen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung ausschließlich auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgt.
Die Übertragung dieser Aufgabe, die bisher das Gesundheitsamt vorgenommen hat, auf die Einrichtungen bedeutet in Zeiten von starken Personalausfällen und pandemiebedingtem erhöhtem Arbeitsaufkommen eine zusätzliche Herausforderung für unsere Kitas. Deswegen ist eine pauschale Erstellung für alle abgesonderten Kinder nicht leistbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Schreiben des Landes mit Detailinformationen finden Sie hier.
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