Foto: Thomas Brenner

Zeitzuschläge

Im Verbund gibt es keine Überstunden. Über die wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit ist Mehrarbeit. Dies ergibt sich aus den Regelungen des TVöD in §7. Für die geleistete Mehrarbeit fallen Zeitzuschläge an:

  • Nachts (zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr):
    20 % je Stunde 18 Minuten
  • Sonntags:
    25 % je Stunde 15 Minuten
  • Feiertags:
    35 % je Stunde 21 Minuten
  • Samstags vormittags:
    keine Zuschläge
  • Samstags (zwischen 13.00 und 21.00 Uhr):
    20 % je Stunde 18 Minuten
  • Am 24. oder 31. Dezember
    35 % je Stunde 21 Minuten

Zeitzuschläge können nicht addiert werden, es gilt beim Zusammentreffen von zwei dieser Kriterien der Zuschlag mit den höchsten Prozenten. Arbeitet jemand z. B. am 24. Dezember und dieser ist ein Sonntag, so werden nur 35 % Zeitzuschlag fällig.

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