Arztbesuch während der Arbeitszeit

Arzttermine gelten als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitzeit zur Ärztin oder Arzt gehen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird, kann zur Ärztin / zum Arzt gehen.

Um als Arbeitszeit gewertet zu werden, muss im Normalfall:

– der Termin medizinisch notwendig sein

– es sich um Untersuchungen handeln, die nur zu festgesetzten Zeiten angeboten werden wie z.B. Blutuntersuchungen, CT- oder Röntgenaufnahmen

– in absehbarer Zeit kein Termin außerhalb der Arbeitszeit frei ist

– dem Wunsch von Mitarbeiter*innen- Seite von Seite der Arztpraxis nicht nachgekommen wird (Bestätigung notwendig)

Angemessen Fahrtwege sind in diesem Fall ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt.

Der Einrichtungsleitung ist sofort nach der Vereinbarung des Termins Kenntniss davon zu geben. Die Leitung wird sich dann bemühen, diesen Termin aus dem Einsatzplan auszuplanen.

Nach der Rückkehr ist ebenfalls eine Bestätigung der Arztpraxis notwendig.

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