Foto: Thomas Brenner

Wäsche

  • Alle vier Jahre werden die Waschmaschinen überprüft. Das regelt der Verbund.
  • Benutze Möppe der Reinigungskräfte und die Bettwäsche der Kinder dürfen in der gleichen Maschine gewaschen werden.
  • Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:

1. immer mindestens 60° C als Temperatur wählen und kein Energiesparprogramm zu nutzen

2. Die Bettwäsche muss nach Hygienevorgaben spätestens nach 14 Tagen gewechselt werden. Sie kann auch wöchentlich gewechselt werden.

  • Die Bettwäsche ist personengebunden zu verwenden und getrennt aufzubewahren, um eine Übertragung von Krankheitskeimen zu vermeiden.
  • Die Listen zur Dokumentation des Wäschewechsels müssen 1 Jahr (nach letztem Eintrag) archiviert werden.
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