Foto: Thomas Brenner

Vertretung

  • Beim Ausfüllen der Stundennachweise für Vertretungskräfte klar benennen für wen und in welchem Umfang Vertretung geleistet wurde. Stundennachweis

In der Praxis sieht die Regelung mit den Vertretungskräften folgendermaßen aus:

  • Dienstplanmäßig bedeutet dies z.B „für die nächsten vier Monate arbeite ich 10 Stunden mehr“ oder für einen bestimmten Zeitraum (z.B „ich übernehme die nächsten fünf Wochen den Essensdienst“). Dies wird um den Punkt „Sonstiges“ für MAV, Fobi Vertretung, usw. ergänzt.
  • Für jeden Monat wird ein Formular ausgefüllt.
  • Die Vertretungskraft unterschreibt das Formular.
  • Eine Ausfertigung in Papierform ist beim Träger abzugeben.

Überwachung geringfügig Beschäftigte:

  • Hierzu wird das gleiche Formular benutzt.
  • Alle zwei Wochen müssen bei geringfügig Beschäftigten die Stunden kontrolliert werden.
  • Das Formular soll tagesaktuell vom Mitarbeiter*in (beim Kommen und beim Gehen) ausgefüllt werden (Der Zettel kann am Spind von außen oder an der Innentür des Reinigungsraums befestigt werden). Die Liste muss jederzeit für Kontrollen zur Verfügung stehen.
  • Einmal im Monat ist das Formular bei der Leitung abzugeben. Die Leitung legt dieses entsprechend ab.

Über eine Mehrauszahlung bei Vertretungskräften kann folgendes geregelt werden:

  • Krankheit (auch ohne Krankmeldung – ab dem 1. Tag)
  • Fortbildung
  • Freistellung von Mitarbeiter*innen für ein Ehrenamt
  • Dienstbezogene fachliche Sitzungen wie z.B. Dienstbesprechung, Leitungskonferenz, Kita + QM Fachtage, Netzwerktreffen, Qualitätswerkstätten
  • Mehrarbeit / Überstunden
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