Foto: Thomas Brenner

Verpflegungskosten (Erhöhung Essensgeld oder Wechsel Caterer)

  • Wenn ein Änderungswunsch besteht oder der Caterer den Preis erhöht hat, nehmen Sie bitte als erstes Kontakt mit dem Träger auf. Sie können schon dieses Formular nutzen. Auf jeden Fall fügen Sie bitte einen Scan eventueller Schreiben des Caterers bei. Kitas mit warm gelieferten Essen wählen bitte die Rechentabelle Catering, alle anderen die Tabelle Selbstkocher.
  • Der Träger vereinbart einen Termin für das Beratungsgespräch mit Ihnen.
  • Nach dem Beratungsgespräch findet der Termin mit dem Elternausschuss statt. Wenn es sich nur um eine Erhöhung der Kosten durch den Caterer handelt, können Sie die Anhörung auch schriftlich per Mail machen. Der EA muss nur gehört werden, er muss nicht zustimmen. Aber eine Zustimmung zu einer Änderung erhöht die Akzeptanz erheblich.
  • Senden sie das Protokoll der Elternausschusssitzung mit der Information, zu wann die Änderung umgesetzt werden soll, an den Träger.
  • Der Träger gibt die neuen Beträge in Kita Plus ein und informiert Sie.
  • Sie informieren die Elternschaft über die Veränderung der Kosten. Es gibt dafür kein Musterschreiben des Trägers, da wir glauben, dass Sie mit den Eltern gut im Austausch sind und den Ton eines solchen Schreibens am besten auf Ihre Eltern ausrichten können.
  • Wir haben für die Eltern eine Kündigungsfrist von 14 Tagen für den Verpflegungsvertrag vorgesehen. Das bedeutet, dass eine Änderung Mindestens 14 plus 3 Tage vorher als Information an die Eltern gehen muss.
  • Einen neuen Verpflegungsvertrag braucht es nur, wenn von Taggenauer Abrechnung auf Pauschale umgestellt wird.
  • Eine Erhöhung wird nur als Information an die Eltern verteilt.
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