Folgendes Verfahren ist einzuhalten:
– Bis Ende Januar erfolgt die Urlaubsplanung in den Kitas
– Die Mitarbeitenden erhalten den Urlaubsplan PLUS das entsprechende Formschreiben (siehe Kita-Plus)
– zum 15. Januar erstellt die Leitung eine Übersichtsliste wieviel Urlaub und warum übertragen wurde und lässt diese dem Träger zukommen
– Bei Langzeiterkrankten muss der Resturlaubsanspruch im Einzelfall geprüft werden, beruhend auf den gesetzlichen Vorgaben des TvöD und des BurlG
(1) 1 Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
a) Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
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ein Arbeitstag |
b) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils
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zwei Arbeitstage |
c) Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort
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ein Arbeitstag |
d) 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum
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ein Arbeitstag |
e) schwere Erkrankung
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aa) einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt,
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ein Arbeitstag im Kalenderjahr |
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat,
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bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr |
cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer bis zu Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss,
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bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr |
f) Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn erforderlich diese während der Arbeitszeit erfolgen muss
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erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten |
2 Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und die Ärztin/der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa und bb die Notwendigkeit der Anwesenheit der/des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege bescheinigt.
3 Die Freistellung darf insgesamt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten.
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