Überstunden / Mehrarbeit

  • Mehrarbeit = die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftige über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten leisten.
  • Überstunden = die auf Anforderung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsübliche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
  • Mehrarbeit und Überstunden sind vom Arbeitgeber anzuordnen.
  • Mehrarbeit zu Vertretungszwecken wird grundsätzlich ausbezahlt.
  • Überstunden wegen z.B. St. Martin müssen im Einsatzplan berücksichtigt bzw. zeitnah abbgebaut werden.
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