Foto: Thomas Brenner

Übernachtung mit Kindern in der Kita

  • Generell hat der Verbund eine offene Haltung gegenüber diesem Angebot. Übernachtungen KÖNNEN, müssen aber nicht veranstaltet werden.
  • Wenn das Team der Kita eine Übernachtung als Abschluss für die Schulanfänger*innen als pädagogisch sinnvoll erachtet, kann dies angeboten werden.
  • Es sollen folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:

1. Pro „angefangene“ sieben Kinder wird eine Fachkraft zur Übernachtung eingeplant

2. Mindest-Personalbesetzung sind zwei Fachkräfte

3. Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr müssen Fachkräfte ins Ehrenamt wechseln, der Verbund honoriert dieses Engagement mit vier Arbeitszeitstunden, die dem/der Mitarbeiter*in gutgeschrieben werden.

4. Die gesetzlichen Ruhezeiten des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten.

5. Die Kinder, die übernachten, können am Tag der Übernachtung teilweise bzw. ganz vom Regelkitabesuch ausgeschlossen werden. Die Elternausschüsse sind vorher darüber zu informieren und zu hören.

6. In der Kita gibt es für die Übernachtung keinen Schließtag.

7. Eine Information an den Träger, wenn eine Übernachtung angeboten wird, mit Anzahl der übernachtenden Kinder und des eingesetzten Personals ist erforderlich.

8. Längere Veranstaltungen, auch außerhalb der Kita, sind möglich und bedürfen separater individueller Regelungen. Der Vorstand legt die Regelungen individuell fest.

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