Foto: Thomas Brenner

Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen und Konzeptionstagen

Eine freiwillige Teilnahme ist möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung („darf sich und andere nicht gefährden“) es zulässt.

Es sind dann keine Überstunden anrechenbar.

Die Teilnahme ist immer nur in Absprache mit der Leitung möglich. Diese hält diesbezüglich Rücksprache mit dem Träger.

Die Regelung ist nicht möglich, wenn der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin nicht mehr in der Lohnfortzahlung ist.

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