Foto: Thomas Brenner

Taxischein

  • Über https://www.ukrlp.de/medien/formulare/taxischein/ können Taxischeine ausgedruckt werden. Diese werden benötigt, wenn ein Kind verletzt ist, jedoch noch kein Rettungsdienst benötigt wird und die Eltern keine Möglichkeit haben, dass Kind mit einem eigenen PKW zum Arzt bzw. in ein Krankenhaus zu bringen.
  • Sollten die Eltern nicht erreichbar sein, so muss eine Fachkraft das Kind begleiten. Auch hier ist ein Taxischein auszustellen, es darf KEINESFALLS der private PKW genutzt werden.
  • Über die Telefonnummer 0621 525252 ist die Taxizentrale zu erreichen und muss über die Notwendigkeit eines größenentsprechenden Kindersitzes gebeten werden.
  • Die Eltern erhalten dann eine Rechnung der Taxizentrale für die Bereitstellung. Diese ist direkt an den Träger weiterzuleiten. Die Kosten werden von der Unfallkasse übernommen.

 

  • Sollten Mitarbeiter*innen eine Fahrt mit dem Taxi direkt zum Arzt / Krankenhaus benötigen, so ist hier in Vorleistung zu gehen. Die Rechnung ist dann an die Verwaltung und in Kopie ans Trägerbüro zu senden. Die Kosten für die Fahrt werden im Nachhinein durch die Berufsgenossenschaft übernommen. Weiter ist wichtig bei Ankunft in einer Arztpraxis / Klinik anzugeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

 

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