Strafanzeigen
- Da es immer wieder zu Verschmutzungen und zu Vandalismus an Kindertageseinrichtungen kommt, ist es wichtig, dagegen vorzugehen.
- Es wird alles angezeigt, was nicht durch die Reinigungskräfte zu beseitigen ist.
- Anzeigen können nur die theologische Leitung und /oder der Dekan. Dies gilt auch bei Einbrüchen in die Kita.
- Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:
1. Die Einrichtungsleitung informiert die Polizei.
2. Die Leitung informiert die Polizei, dass die theologische Leitung anzeigeberechtigt ist. Hierfür sind folgende Daten zu benennen:
Frank Wolf
Maxburstr. 25
67122 Altrip
Geburtsdatum: 04.12.1975
3. Das „Anzeige-Fax“ erfolgt durch die Polizei.
4. Die theologische Leitung unterschreibt diese Anzeige.
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