Sonnenschutz/Sonnencreme

Bei starker Sonneneinstrahlung und an heißen Tagen ist der Aufenthalt im Freien von 11.00 – 15.00 Uhr zu meiden. Diese Regelung ist abhängig von der Situation in der jeweiligen Kita.

Der Elternausschuss ist zu informieren, dass die Kita die Kinder eincremt.

Die Sonnenschutzmittel (sinnvoll ab Lichtschutzfaktor 30) werden von den Eltern mitgebracht. Dieses Mitbringen stellt eine Einverständniserklärung der Eltern dar.

Es ist vor Ort selbst zu einzuschätzen, wie der Umgang mit den Kindern zu gestalten ist, wenn ein Kind keinen Sonnenschutz mitbringt.

Wichtig ist die interne Kommunikation, wie dieser Prozess in der jeweiligen Einrichtung gehandhabt wird: Zunächst ist der Elternausschuss zu informieren und danach alle anderen Eltern. Die Sonnencreme wird jeweils zu den Ferien mit nach Hause gegeben. Hier haben die Eltern die Möglichkeit zum Prüfen der Haltbarkeit. Dass päd. Personal überprüft die Haltbarkeit nicht.

Die Vorgehensweise mit dem Sonnenschutz ist ein Bestandteil des Hygieneplans.

Sonnenschutz Elternbrief

Sonnenschutz – Verfahrensablauf

  • Jährliche Information des Elternausschusses: „Wir cremen ein“
  • Zu Beginn der Zeit, in der Sonnenschutz benötigt wird, erhalten alle Eltern jährlich, den vom Träger verfassten Elternbrief zum Thema „Sonnenschutz“
  • Wenn Sonnenschutzmittel abgegeben werden, achtet das Personal auf die Kennzeichnung mit Name und Anbruchdatum.
  • Aufbewahrung der Sonnenschutzprodukte (z.B. zusammen in einer Wanne, an der Garderobe, usw.) regeln die Einrichtungen nach den individuellen Möglichkeiten und pädagogischen Vorgehensweisen der Kita
  • Der Kita intern definierte Umgang mit Sonnenschutz ist ein Bestandteil des Hygieneplans

An heißen Tagen mit hoher UV-Strahlung und an Tagen mit erhöhten Ozonwerten soll der Aufenthalt im Freien im Zeitraum von 11.00 – 15.00 Uhr vermieden werden. (Stand Juni 2017)

Sonnenschutz Fachartikel

Zurück
Copyright ©2023