Sollte ein/e Erzieher*in nicht auf die Zigarette während der Arbeitszeit verzichten können, ist diese Fehlzeit am Arbeitsplatz, je nach Dienstplan, vor oder nach dem eigentlichen Dienst zu erbringen. Raucherpausen sind keine Arbeitszeit und es besteht darauf kein gesetzlicher Anspruch.
Auf dem Gelände der Kita herrscht grundsätzliches Rauchverbot. Es ist auch zu vermeiden in unmittelbarer Nähe des Eingangs der Kita oder auf dem typischen Laufweg der Eltern zu rauchen.
Zurück