Platzvergabe

Es gelten die Aufnahmekriterien des Verbundes

Folgende Vorgehensweise gilt bei der Vergabe von Plätzen in der Kita:

  • Wenn Eltern einen Platz in einer anderen Kita kündigen, werden sie auf die Warteliste gesetzt, wie andere Eltern auch. Sie haben den gleichen Rechtsanspruch. Es gilt das Wahlrecht der Eltern.
  • Wenn eine Familie außerhalb von Ludwigshafen zieht, dann verfällt der Platzanspruch nach vier Wochen nach dem Umzugsdatum; in Ausnahmefällen bis spätestens Ende des Kita-Jahres. Wenn das Kind in einer Krippe betreut wird, fällt dann der höchste Beitragssatz an, egal wie viele Kinder in der Familie leben. (Gilt nicht für Altrip)
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