Der genehmigte Personalschlüssel muss immer in der Kita vorhanden sein.
Ab dem ersten Tag der Abwesenheit (z.B. durch Krankheit, Urlaub, Fortbildung, usw.) kann vertreten werden.
Mehrarbeit, um eine Kolleg*in zu vertreten muss ausbezahlt werden oder im Rahmen des Einsatzplans in den nächsten 3Wochen ausgeglichen werden.
Ab 20 % fehlende Stunden muss mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Als Rechenhilfe für eine ausreichende Betreuung gilt die Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 10. Bei Kindern unter 3 Jahren gilt der Schlüssel 1 zu 5.
Die Eltern sind so früh wie möglich über die getroffenen Maßnahmen zu informieren (Schreiben aushängen mit dem Vermerk „in Absprache mit dem Träger und auf Grund landesrechtlicher Regelungen“).
In jeder Kita wird ein mit dem Jugendamt und dem Landesjugendamt abgestimmter Maßnahmenplan vorgehalten, der bei einer Personalunterschreitung einzuhalten ist.
Die Personalunterschreitungsmeldung geht über den Träger (pädagogische Gesamtleitung) zum zuständigen Jugendamt. Hierfür benötigen wir die tägliche Meldung, WENN der Maßnahmenplan angewendet wird wie folgt an: pu@evkitalu.de