Ein trägerinternes Verfahren wurde zum Thema Personalgewinnung / Personalauswahl festgelegt. Dieses beruht auf der Vereinbarung „Gute Teams leisten gute Arbeit“ Einstellungsverfahren päd. Fachkräfte.
Hier ist die Vorgehensweise, dass Bewerbungen (in Papierform oder digital) generell direkt an die pädagogische Gesamtleitung zu richten sind. Sollte die Bewerbung über die Kita kommen, ist ein kurzes Statement dazu eine hilfreiche Unterstützung.
Nach der Sichtung der Bewerbungen erfolgt eine kurzfristige Einladung zum Vorstellungsgespräch bei der pädagogischen Gesamtleitung. Nach einem positiven Gesprächsverlauf wird der Bewerber*in in Absprache mit der Leitung von der pädagogischen Gesamtleitung zu einem eintägigen Hospitationstermin in die Kita vermittelt. Die Unterlagen erhält die Leitung in digitaler Form von der pädagogischen Gesamtleitung. Diese wird nach der Hospitation von der Leitung informiert, wie der Termin verlaufen ist und die weitere Vorgehensweise wird abgestimmt. Erhält der Bewerber*in eine Zusage, wird der Vertrag vorbereitet. Diese Beauftragung erfolgt über den Träger an das Verwaltungsamt. Verträge sind in zweifacher Ausführung zu unterschreiben und unverzüglich an den Träger zurückzugeben.
Versetzungsanträge zu einer anderen Kita im Verbund sind möglich, allerdings nicht „von heute auf morgen“. Es muss geprüft werden, wo der Einsatz möglich ist und ob „es passt“.
Versetzung auf Wunsch des/ der Mitarbeiter*in
Dieses Papier regelt Fragen der Versetzung auf Wunsch des/der Mitarbeiterin:
Grundsätzlich kann jede/r Mitarbeiter*in einen Antrag auf Versetzung von ihrer/seiner aktuellen Einsatz-Kindertageseinrichtung in eine weitere Kindertageseinrichtung des Verbundes beantragen.
Dies geschieht nach einem standardisierten Ablauf:
Generell ist zu beachten:
Unterscheidung zwischen einer
Anfrage zur Versetzung:
– dies ist formlos möglich und dient der Information, welche Möglichkeiten es im Verbund gibt, wie der Vorgang läuft und gegebenenfalls der Klärung individueller Bedarfe des/ der Mitarbeiter*in.
– Eine Anfrage ist unverbindlich.
und einem
Personal – Antrag zur Versetzung
– der mit einem durch den/ die Mitarbeiter*in unterschriebenen Formbrief und nach einem standardisierten Verfahren erfolgt.
– Ein Antrag ist verbindlich.
Das Zeitfenster bzw. der tatsächliche Zeitpunkt, zu dem die Versetzung umgesetzt wird ist nicht generell festlegbar, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängig ist:
und in Abstimmung miteinander geklärt wird.
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