Jede im Verbund tätige Person hat ihre Stellenbeschreibung. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitszeit, Urlaub, Krankmeldungen und Schließtage der Kita, sofern der Träger keine gesonderte Regelung getroffen hat. Das Personal ist gemäß der Betriebserlaubnis einzusetzen. Jede Kita verfügt über ein Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter*innen. Für Praktikanten*innen gibt es speziell geschultes Personal in den Kitas, die anhand eines Anleitungskonzeptes die Praktikanten begleiten und ausbilden (Weiterbildung zur Praxisanleitung).
Zurück