Foto: Thomas Brenner

Personal / Personaleinsatz

  • Jede im Verbund tätige Person hat ihre Stellenbeschreibung.
  • Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitszeit, Urlaub, Krankmeldungen und Schließtage der Kita, sofern der Träger keine gesonderte Regelung getroffen hat.
  • Das Personal ist gemäß der Betriebserlaubnis einzusetzen.
  • Jede Kita verfügt über ein Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter*innen. Für Praktikanten*innen gibt es speziell geschultes Personal (Weiterbildung zur Praxisanleitung) in den Kitas, die anhand eines Anleitungskonzeptes die Praktikant*innen begleiten und ausbilden.
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