MAV ist eine Abkürzung und bedeutet Mitarbeitervertretung.
Dieser Zusammenschluss ist laut Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz) zu bilden.
Beim Verbund gibt es eine MAV, die je nach Themen anzuhören ist und / oder mitentscheiden kann. Diese Mitarbeiter sind gewählte Vertreter in der MAV. Die Teilnahme gewählter Vertreter an Terminen der MAV gilt als Arbeitszeit. Die Stunden, die das MAV-Mitglied in der Kita fehlt, können vertreten werden.
Die Teilnahme an MAV-Veranstaltungen während des Urlaubs zählt unter Ehrenamt.
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