Foto: Thomas Brenner

MAV

  • MAV ist eine Abkürzung und bedeutet MitArbeiterVertretung.
  • Dieser Zusammenschluss ist laut Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz) zu bilden.
  • Beim Verbund gibt es eine MAV, die je nach Themen anzuhören ist und / oder mitentscheiden kann. Diese Mitarbeiter*innen sind gewählte Vertreter*innen in der MAV. Die Teilnahme gewählter Vertreter*innen an Terminen der MAV gilt als Arbeitszeit. Die Stunden, die das MAV-Mitglied in der Kita fehlt, können vertreten werden.
  • Die Teilnahme an MAV-Veranstaltungen während des Urlaubs zählt unter Ehrenamt.
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