Krankmeldung

Die Krankmeldung des Personals erfolgt unverzüglich zu der Öffnungszeit der Kita. Am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss sich die erkrankte Person bis spätestens 12 Uhr in der Kita melden, um Bescheid zu geben, ob er / sie am folgenden Tag wieder zur Arbeit erscheint oder ob er / sie weiterhin arbeitsunfähig ist. Wenn der erste Arbeitstag nach der Krankheit auf einen Montag oder auf einen Tag nach einem Feiertag fällt, so hat der Anruf am Freitag oder am Tag vor dem Feiertag zu erfolgen. Die erste Ansprechperson bei einer Krankmeldung ist grundsätzlich die Leitung oder die Stellvertretung.

Ab dem dritten Fehltag ist unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Kita vorzulegen. Diese wird umgehend in der Software „KitaPlus“ erfasst und dem Verwaltungsamt Speyer mit dem Vermerk / Stempel „KitaPlus erfasst“ weitergeleitet.

Bei Auszubildenden erfolgt in der Regel die Krankmeldung im Original an der Schule und eine Kopie geht unverzüglich an die Kita.

Bitte keine Krankmeldungen direkt an den Träger oder das Verwaltungsamt senden. Der Weg geht immer über die Leitung.

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