Foto: Thomas Brenner

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Landeskirche hat sich mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 der gemeinsamen internen Meldestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland nach dem Hinweisgeberschutzgesetz angeschlossen (HinSchG). Mit dem HinSchG sollen hinweisgebende Personen (sog. „Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße melden, wie z. B. Korruption, Geldwäsche oder andere strafrechtlich relevanten Delikte, zukünftig besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.

Unter den Anwendungsbereich des HinSchG fallen:
• Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
• Regelungen zur Produktsicherheit
• Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter
• Regelungen zum Umweltschutz, Strahlenschutz
• Regelungen zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
• Regelungen zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
• Regelungen des Verbraucherschutzes• Regelungen des Datenschutzes
• Regelungen der Sicherheit in der Informationstechnik
• Regelungen des Vergaberechts
• Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften

Interne Meldestelle der EKD
Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Telefon: 0511 / 2796 236
Webseite: www.bkms-system.com/ekd

 

Zurück
Copyright ©2025