Foto: Thomas Brenner

Handynutzung

  • Während der Arbeitszeit darf kein privates Handy benutzt werden. Für Ausflüge stehen spezielle Geräte in der Kita zur Verfügung. Recherchen müssen über die im Haus zur Verfügung stehenden Geräte durchgeführt werden.
  • In den Pausen, die vom Kinderbereich räumlich getrennt gemacht werden, darf das private Handy natürlich genutzt werden. Grundsätzlich ist es verboten, in der Kita, im Außengelände und bei Ausflügen mit den Kindern, mit dem privaten Handy zu fotografieren.
  • Ausnahmen vom Nutzungsverbot sind in Absprache mit der Leitung möglich, zum Beispiel, wenn ein wichtiger Anruf erwartet wird oder minderjährige Kinder in nicht gesicherter Betreuung sind.
  • Bei den Kita-Handys ist immer auf einen aufgeladenen Akku-Zustand zu achten. Vor allem bei den Handys, die in der Ersten Hilfe Tasche für Ausflüge aufbewahrt werden.
Zurück
Copyright ©2024