Foto: Thomas Brenner

Handtaschen, Rucksäcke und persönliche Gegenstände

Persönliche Gegenstände, wie z.B. Handtaschen, Rucksäcke usw. müssen außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.

Kinder dürfen nicht an diese Dinge drankommen können.

Eine Regelung über ein Verbot für die Kinder, an dieses Fach zu gehen, ist nicht ausreichend.

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