Der Träger gewährt und sorgt für Fortbildungen, in einem ihm zur Verfügung stehenden Rahmen (finanziell, organisatorisch), die die Kitas in ihrer pädagogischen Arbeit weiter voranbringen.
Die Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszeit, wenn sie über ihre tägliche Arbeitszeit hinaus an Fortbildungen teilnehmen. (höchstens 8 Stunden)
Ein Fortbildunsgtag beinhaltet mindestens 6 Arbeitsstunden plus Pausen.
Die Arbeitszeit an diesen Tagen (Teamfortbildungen, Planungstag,…) beträgt für die Vollzeitkräfte einen ganzen Arbeitstag (= 6 Arbeitszeitstunden + 1,5 Std. Pause verteilt auf den Tag).
Für die Essensverpflegung bei Teamtagen / Teamschulungen / Teamfortbildungen ist das Team eigenverantwortlich.
Sollte ein Raum für Fortbildungen gebucht werden, ist auch dieser über den Fortbildungsetat der Kita abzurechnen.
Beim Besuch externer Fortbildungen wird die Rechnung des Anbieters über den Fortbildungsetat der Kita abgerechnet. Sind Essenskosten enthalten, müssen diese nicht herausgerechnet werden.
Bei Fortbildungen, die Module zur Fachkraft für den Situationsansatz beinhalten, muss bis zu Modul 4 kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Kosten sind über den Fortbildungsetat der Kita zu verrechnen. Die Module 1 bis 4 können mit der Kita-Leitung geklärt werden. Ab Modul 5 muss über den Träger ein Antrag beim Vorstand gestellt werden.
Zeit- und kostenintensive Einzel- Fort- und Weiterbildungen ( zB. Fachkraft für Kleinkindpädagogik; systemische Weiterbildungen…) sind vom Träger genehmigungspflichtig.
Einzureichende Unterlagen:- Ausschreibung der Fobi mit Kosten
– Stellungnahme der Leitung, ob diese Fobi befürwortet, wird
Einzelvereinbarungen hierzu sind nach Prüfung möglich.
Reguläre Fortbildungen der Springerkräfte müssen bei der zuständigen Päd. Gesamtleitung beantragt werden. Die Kosten werden anteilig aus dem Etat der Kitas genommen, in der die Spingerkraft in dem Jahr tätig war, in dem die Kosten angefallen sind.