- Getroffene Absprachen zwischen Kita und Träger sind unbedingt einzuhalten. Hierunter zählt auch die Einhaltung der Termine / Daten für Rückmeldungen, die miteinander vereinbart sind.
- Sollte die Einhaltung einmal nicht möglich sein, so ist der Träger rechtzeitig unter der Angabe der entsprechenden Gründe, davon in Kenntnis zu setzen.
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