Foto: Thomas Brenner

  • Jede Einrichtung hat im Jahr 20 urlaubsgebundene Schließtage zu planen.
  • Werden mehr geplant müssen alle Mitarbeitenden zustimmen. Bei einem Veto ist dies nicht möglich.
  • Zusätzlich ist ein Schließtag für einen Betriebsausflug und zwei Schließtage für Planungs- und Konzeptionstage ohne weitere Nachfrage planbar.
  • Optional kann jede Kita zwei weitere Konzeptionstage projektbezogen oder anderweitig bei der pädagogischen Gesamtleitung beantragen. Hier wird eine individuelle Entscheidung getroffen.
  • Nimmt die Kita an einem Projekt teil (z.B. Offensive Bildung) werden die nötigen Schließtage mit der Anmeldung genehmigt.
  • Es können insgesamt 30 Schließtage in einem Kalenderjahr geplant werden.
  • Für die Personalversammlung wird kein Schließtag benötigt, denn die Kita schließt nur für die Dauer der Versammlung.
  • Die Reinigungs-und Hauswirtschaftskräfte können an den Planungstagen der Einrichtung Urlaub nehmen, müssen dies aber nicht.
  • Die Schließzeiten müssen bis zum 01. September eines Kalenderjahres bei der päd. Gesamtleitung mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Das Formular zur Meldung der Schließtage ist in der Dokumentenbibliothek in KitaPlus hinterlegt.
  • Nach Genehmigung ist der Elternausschuss zu hören. Sollten sich daraus Veränderungen ergeben, sind die Schließzeiten erneut bei der päd. Gesamtleitung einzureichen.
  • Eine Kürzung der Öffnungszeiten vor den Ferien ist nicht möglich.
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