Foto: Thomas Brenner

  • Wenn Eltern einen Kita- Platz kündigen, dürfen sie ganz normal wieder auf die Warteliste gesetzt werden und haben damit nicht ihren Rechtsanspruch verloren.
  • Beim Umzug einer Familie, außerhalb von Ludwigshafen, verfällt jedoch der Platzanspruch in Ludwigshafen nach 4 Wochen ab Umzugsdatum. In Ausnahmefällen bis spätestens zum Ende des Kita- Jahres.
  • Beim Umzug einer Familie, innerhalb Ludwighafen- jedoch in einen anderen Stadtteil, die Eltern darauf hinweisen, dass sie sich stadtteilbezogen einen Platz suchen müssen. Es gibt die Absprache, dass nach Möglichkeit eine Einrichtung des Verbundes im passenden Stadtteil ein Platz anbietet. Wenn dies nicht klappt oder die Familie keinen Platz findet, verbleibt das Kind in der Einrichtung.
  • Unklare Fälle sind mit der pädagogischen Leitung abzustimmen.
  • Wenn ein Kind in eine Pflegefamilie kommt und die bisherige Kita nicht mehr besuchen kann, halten wir auf Wunsch des Jugendamtes den Platz für sechs Monate frei, dann kündigen wir diesen. Wird der Wunsch von Seiten der Eltern an Sie herangetragen, gehen Sie bitte mit dem Jugendamt ins Gespräch. Wenn hier das Signal kommt, dass das Kind nicht innerhalb der sechs Monate zu den Eltern zurück kommt, kündigen wir. Bitte informieren Sie vorher den Träger.
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