Foto: Thomas Brenner

  • Beim Verdacht einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung ist der Träger zu informieren. Hier kann eine erste Beratung zum weiteren Vorgehen stattfinden.
  • Aufgrund der vorliegenden Vereinbarungen der Kirchengemeinden und der Stadt ist die Erziehungsberatung der Ansprechpartner, wenn es um die Einschaltung der Insofern erfahrenen Fachkraft (InsoFa) geht.
  • Die zuständige Fachberatung des Diakonischen Werkes kann zur Beratung kontaktiert werden.
  • Sobald für die Kita die Frage „Einschaltung Jugendamt ja oder nein“ im Raum steht, ist Fr. Ellesser bzw. jemand aus ihrem Team von der Erziehungsberatung für die Kitas zuständig.
  • Bei Beratungsbedarf in Fällen vermuteter sexueller und/oder häuslicher Gewalt ist auch der Kinderschutzdienst möglicher Ansprechpartner. Dieser kommt auch zur Beratung in die Einrichtung, ersetzt aber nicht die InsoFa- Beratung.
Erziehungsberatung
Bürgermeister-Kutterer-Straße 37
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621 / 504-3056 oder – 3151
E-Mail: erziehungsberatung@ludwigshafen.de
 

 

 

Kinderschutzdienst

Georg-Büchner-Str. 6
67061 Ludwigshafen, Süd

Telefon: 0621 / 511211

E-Mail: kinderschutzdienst@kinderschutzbund-ludwigshafen.de

 

  • Der Bogen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und der gültige Verfahrensablauf sind im jeweiligen Schutzkonzept der Einrichtung zu finden.
  • Im Falle von Kindeswohlgefährdung ist eine ausführliche und professionelle Dokumentation von großer Bedeutung.
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