- Die Stellenbeschreibung muss im Original alle zwei Jahre über das Trägerbüro in die Personalakte auf dem Verwaltungsamt. Dort wird sie abgeheftet.
- Die jeweilige Leitung hat die Unterlagen im PC. Die „alte Version“ sollte in einen Archivordner verschoben werden, damit nur die aktuelle Version vorliegt.
- Die jeweilige Person, für die die Stellenbeschreibung ist, hat eine Version im Original mit allen Unterschriften bekommen für ihre persönlichen Unterlagen.
- Sollte es keine Änderungen geben wird alle zwei Jahre nur die erste und die letzte Seite ausgedruckt.
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