Foto: Thomas Brenner

  • Bei längeren unentschuldigten Fehlzeiten der Kinder (Zeiten, die länger als 6 Wochen sind) schreibt die Kita-Leitung die entsprechende Familie an. In dem Schreiben wird ein Rückmeldedatum mitgeteilt, zu dem sich die Familie in der Kita melden muss. In diesem Schreiben wird bereits das Datum der etwaigen Kündigung des Platzes benannt.
  • Sollte ein Kind zur Pflege in einer Familie sein und längere Zeit fehlen, ist die pädagogische Gesamtleitung darüber zu informieren. Der Kita-Platz für Pflegekinder ist für bis zu sechs Monate freizuhalten oder der Umgang wird nach individueller Absprache mit der pädagogischen Gesamtleitung geregelt.
  • Bei diesem Vorgehen ist unbedingt die Eskalationstreppe zu beachten.
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