Foto: Thomas Brenner

  • Der genehmigte Personalschlüssel muss immer in der Kita vorhanden sein.
  • Ab dem ersten Tag der Abwesenheit (z.B. durch Krankheit, Urlaub, Fortbildung, usw.) kann vertreten werden.
  • Mehrarbeit, um eine Kolleg*in zu vertreten muss ausbezahlt werden oder im Rahmen des Einsatzplans in den nächsten 3Wochen ausgeglichen werden.
  • Ab 20 % fehlende Stunden muss mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Als Rechenhilfe für eine ausreichende Betreuung gilt die Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 10. Bei Kindern unter 3 Jahren gilt der Schlüssel 1 zu 5.
  • Die Eltern sind so früh wie möglich über die getroffenen Maßnahmen zu informieren (Schreiben aushängen mit dem Vermerk „in Absprache mit dem Träger und auf Grund landesrechtlicher Regelungen“).
  • In jeder Kita wird ein mit dem Jugendamt und dem Landesjugendamt abgestimmter Maßnahmenplan vorgehalten, der bei einer Personalunterschreitung einzuhalten ist.
  • Die Personalunterschreitungsmeldung geht über den Träger (pädagogische Gesamtleitung) zum zuständigen Jugendamt. Hierfür benötigen wir die tägliche Meldung, WENN der Maßnahmenplan angewendet wird wie folgt an: pu@evkitalu.de
Einzelnes Datum oder folgende Kalenderwoche: Verkürzung der Betreuungszeit wie folgt: Reduzierung der Kinderanzahl Weitere Maßnahmen
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