Folgende Vorgehensweise bei der Ausstellung eines Zeugnisses gilt im Verbund:
- Der Beurteilungsbogen wird mit dem/der Mitarbeiter*in besprochen
- Er wird von der Leitung und dem/der Mitarbeiter*in unterschrieben
- Der Bogen wird an das Trägerbüro weitergeleitet; dort wird von der Verwaltungskraft ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Textbausteinen erstellt
- Die Verwaltungskraft lässt das Zeugnis dem/der Mitarbeiter*in zukommen
- Grundsätzlich soll jedem/jeder Mitarbeiter*in ein Zeugnis ausgestellt werden
- Ein Zeugnis für die FSJ-Kräfte erstellt das Diakonische Werk (holt sich Beurteilung von Anleiter*in ein); die/der Anleiter*in und Leitung unterschreiben das Zeugnis als Einsatzstelle
- Duale Auszubildende erhalten ebenfalls ein Zeugnis
- Berufspraktikant*innen erhalten kein Zeugnis, da hier der Beurteilungsbogen der zuständigen Schule genügt
- Vertretungskräfte erhalten ab einer Tätigkeitszeit ab mindestens sechs Monaten ein Zeugnis
- Zeugnisfrist: das Zeugnis steht dem Mitarbeitenden am Tag des Ausscheidens zu; das Gespräch über die Beurteilung sollte nach Möglichkeit so frühzeitig wie möglich geführt werden
- Zeugnisse sollten standardmäßig mit mindestens „gut“ beschrieben werden
- Verschiedene Angaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiter*in für die jeweilige Kita sind an die Verwaltungskraft weiterzugeben (Name, Vorname, Adresse, Geb. Datum, Beschäftigungsumfang in Wochenstunden, Einsatzbereich (in welcher Gruppe), seit wann in der Kita beschäftigt (und evtl. bis wann), Zertifikate/zusätzliche Ausbildungen, Anzahl der Gruppen mit Bezeichnung (Krippe, Kita, geöffnete Gruppe, usw.), Anzahl der Kinder im Alter von bis, Anzahl des Personals (päd. Fachkräfte, Praktikanten, Reinigungskräfte, Hauswirtschaftskräfte)