Foto: Thomas Brenner

  • Der Antrag auf Rückstellung muss von den Eltern bis spätestens 15. Mai erfolgen.
  • Die Gründe einer Rückstellung sind immer medizinisch begründet.
  • Die Grundschule muss bis 15. Juni über den Antrag entschieden haben.
  • Die Kita hält bis zum 30. Juni den Kita- Platz entsprechend frei.
  • Eventuell wird der Termin für die Schuluntersuchung vorgezogen.
  • Bei erhöhtem Förderbedarf findet vorab ein Gespräch mit den Eltern statt. Hier soll auch abgesprochen werden, welche Informationen an die Grundschule weiter gegebenen wird. Hierzu ist auch das Formblatt „Schweigepflichtentbindung“ mit den Eltern auszufüllen.
  • Die Anmeldung an einer Förderschule muss bis zum 15. Februar erfolgen.
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