Foto: Thomas Brenner

  • Spendenquittungen sind im Trägerbüro (nach Möglichkeit erst ab 20€) anzufordern.
  • Wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, wird keine Quittung ausgestellt. Zur Ausstellung wird der Name, die Adresse, der Tag der Zuwendung, bei Gegenständen genaue Beschreibung/Bezeichnung benötigt.
  • Barspenden müssen in der Handkasse verzeichnet werden.
Copyright ©2024