- Regelmäßige Begehungen von Seiten des Gesundheitsamtes in den Einrichtungen sind notwendig.
- Die Termine für Begehungen werden mit dem Träger abgestimmt. Ein Vertreter des Trägers nimmt an den Vorort – Terminen teil.
- Alle meldepflichtigen Krankheiten sind konsequent auch als Verdachtsfälle zu melden. Es werden auch die nicht meldepflichtigen Erkrankungen, die für die Kita zum Problem werden (z. B. massives auftreten Hand-Mund-Fuß oder Pilzerkrankungen) gemeldet.
- Benötigtes Meldeformular für Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen.
- Bei mehreren Fällen einer Erkrankung sind die Meldungen auf einer Liste zu sammeln und am Ende der Woche an das Gesundheitsamt zu senden. Dies gilt nur für die vom Gesundheitsamt dafür vorgesehenen Krankheiten.
- Bei starkem Auftreten einer Erkrankung an einem Tag ist eine direkte Meldung an das Gesundheitsamt erforderlich.
- Von Oktober bis Ostern sind alle Magen – Darm – Erkrankungen zu melden.
- Es dürfen lediglich die Erkrankungen Keuchhusten, Ringelröteln und Scharlach (Streptokokken) per eigenem Aushang mitgeteilt werden.
- Bei allen weiteren meldepflichtigen Krankheiten ist bei der Meldung zu vermerken „Bitte um Aushang“, wenn ein Aushang gewünscht ist. Hier wird nur der aktuelle Aushang, der durch das Gesundheitsamt versandt wird, verwendet und danach vernichtet.
- Einzelfallentscheidungen bei „Risiko – Kindern“ sind in Absprache mit dem Gesundheitsamt direkt zu klären und die betroffenen Familien zu informieren.
- Die Meldungen erfolgen an die zentrale E-Mail-Adresse des Gesundheitsamtes:hyg-infektionsschutz@rheinpfalzkreis.de –> Es können nur PDF Dateien gesendet werden. Alle anderen Formate werden nicht akzeptiert.
- Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
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