Foto: Thomas Brenner

  • Leitungstätigkeiten können bei Bedarf im Mobilen Arbeiten erledigt werden.

 

  • Es wird bei pädagogischen Fachkräften zwischen Betreuungs- und Verfügungszeit unterschieden. Die Betreuungszeit und die Verfügungszeit ergeben gemeinsam die wöchentliche Gesamtarbeitszeit. Als Betreuungszeit ist die unmittelbare pädagogische Arbeit am / mit dem Kind zu verstehen.
  • Zur Verfügungszeit gehören die folgenden angeordneten und von nächst höherer Instanz (bei Fachkräften erfolgt die Genehmigung durch die Leitung; bei der Leitung erfolgt die Genehmigung durch den Träger) genehmigten Zeiten. Diese Genehmigung der Leitung ist über den Dienst- und / oder Einsatzplan zu regeln bzw. für alle transparent zu verschriftlichen.
  • Zur Verfügungszeit zählen vor allem folgende Tätigkeiten:-

– Vorbereitungen der pädagogischen Arbeit

– Reflexion der pädagogischen Arbeit

– Beobachtung und Dokumentation

– Teamgespräche

– Kooperation zwischen Kita und Grundschule

– Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern (z.B. Elternabende, Elterngespräche, usw.)

– Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde, Feste in der Kita, usw.)

– Dienstgänge für Besorgungen

– Vereinbarungen für die Einzelintegration mit Jugendamt, Sozialamt, Frühförderstelle, Eltern, usw.

  • Die Verfügungszeit muss grundsätzlich in der Kita abgeleistet werden.
  • Für den Anteil an Verfügungszeiten gelten 23 % der Gesamtarbeitszeit aller pädagogischen Fachkräfte als Richtwert. Das bedeutet nicht, dass jede pädagogische Fachkraft tatsächlich auch 23 % Verfügungszeit hat. Teilzeitkräfte benötigen mehr Verfügungszeit als Vollzeitkräfte, da sie den gleichen Arbeitsaufwand haben für z.B. Elternabende, Durchführung von Festen, Teamsitzungen, usw.
  • Die Verfügungszeit soll sich an dem für die Betreuung notwendigen Zeitkontingent orientieren. Sie kann also von Einrichtung zu Einrichtung variieren, je nach Öffnungszeiten, Ganztagskinder, Kinder anderer Altersgruppen, usw.
  • Die Empfehlung des Trägers deckt sich mit den 23 % der Fachberatung.

 

  • Dies bedeutet konkret:
  • 39 Stunden/Woche Arbeitszeit (Vollzeit)
    à9 Stunden Verfügungszeit
  • 19,5 Stunden/Woche Arbeitszeit (Teilzeit)
    à 4 Stunden Verfügungszeit
  • 29,25 Stunden/Woche Arbeitszeit (3/4 Stelle)
    à 6 Stunden Verfügungszeit

 

  • Sollten Mehrarbeitsstunden / Mehrstunden abgebaut werden, können diese auch mit den Verfügungszeiten abgegolten werden. Allerdings besteht dann kein Anspruch auf erneute Verfügungszeiten.
  • Hygienebeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Erste-Hilfe-Beauftragte erhalten einmal im Vierteljahr je 30 Minuten Verfügungszeit zusätzlich. Diese Zeiten sind ebenfalls im Dienstplan auszuweisen. Diese Zeit ist für den regelmäßigen Austausch zwischen den Beauftragten und der Leitung gedacht und zur Erfüllung der aufgetragenen Aufgaben.
  • Die stellvertretende Leitung und die Leitung der Kita sollten in der Woche mindestens zwei Stunden für ihren Austausch und die Aufteilung der Aufgaben haben. Diese Empfehlung ist ebenfalls im Dienstplan zu verankern.
  • Eine weitere Empfehlung ist es, dass die Qualitätsentwickler*innen ein Jahreskontingent von 12 Stunden erhalten und dies je nach Art und Umfang der Aufgaben herunter zu rechnen ist. Hierüber wird ein entsprechender Nachweis geführt.
Copyright ©2024