- Bleibt ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin weniger als ein Tag wegen einer Zeugenaussage vor Gericht von der Arbeit fern:
- Die Leitung kreuzt auf dem entsprechenden Vorladungsformular „Gehalt wird weitergezahlt“ an und stempelt und unterschreibt.
- Handelt es sich um einen kompletten Fehltag lässt die Leitung das Formular dem Trägerbüro zukommen. Die Personalabteilung muss dann den individuellen Verdienstausfall berechnen.
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