- Alle Mitarbeiter*innen in der Ausbildung zum Fachwirt erhalten zusätzlich innerhalb der zwei Jahre Qualifikation auf Antrag bei ihrer Leitung die Stunden von drei Arbeitstagen ( also Wochenarbeitszeit durch 5 x 3 )
- Diese können stundenweise und/oder tageweise in Absprache mit der Leitung in Anspruch genommen werden. Die Leitung dokumentiert dies im Arbeitszeitkonto.
- Theoretisch kann man dies auch für die Prüfung einsetzen. Der Einsatz obliegt der Selbstverantwortung (Prüfung, Facharbeit schreiben, lernen,…)
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