Foto: Thomas Brenner

  • Eine einzelne Ratte stellt noch keinen Befall dar, ist aber Anlass genauer zu beobachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Müll verschlossen halten). Ein Rattenloch im Außengelände muss auf jeden Fall vom Schädlingsbekämpfer angesehen werden.
  • Bei ungewöhnlichem Schädlingsbefall (z.B. Flöhe) ist das weitere Vorgehen mit dem Trägerbüro abzustimmen.
  • Bei einem Befall mit Schaben, Mäusen, Ratten und Wespen kann die Leitung eigenständig die Firma Palatia kontaktieren.
  • https://www.palatia-gmbh.de/

 

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