- Spendenquittungen sind im Trägerbüro (nach Möglichkeit erst ab 20€) anzufordern.
- Wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, wird keine Quittung ausgestellt. Zur Ausstellung wird der Name, die Adresse, der Tag der Zuwendung, bei Gegenständen genaue Beschreibung/Bezeichnung benötigt.
- Barspenden müssen in der Handkasse verzeichnet werden.
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