Foto: Thomas Brenner

  • Die Wahl muss zwischen den Sommerferien und Ende Oktober jedes Jahr erfolgen.
  • Zu dieser Wahl müssen alle Eltern bis spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermineingeladen sein.
  • Der EA besteht aus einem Mitglied pro angefangene 10 Plätze gemäß Betriebserlaubnis.
  • Die Wahl muss in einer Elternversammlung stattfinden.
  • Nur anwesende Eltern dürfen wählen.
  • Jedes anwesende Elternteil hat in der Elternversammlung (unabhängig von der Anzahl seiner Kinder in der Kita) eine eigene Stimme. Ist nur ein Elternteil anwesend, stehen diesem zwei Stimmen zu. Alleinerziehende haben zwei Stimmen.
  • Gewählt werden können alle anwesenden Eltern oder Eltern, die ihre Kandidatur vorher schriftlich erklärt haben (z.B. eine Email an die Leitung)
  • Die Wahl muss geheim durchgeführt werden, es sei denn, dass niemand geheim wählen möchte.
  • Ausnahmsweise offen gewählt werden darf nur dann, wenn nicht mehr Kandidierende als Plätze zur Wahl stehen und kein Wahlberechtigter geheime Wahl verlangt.
  • Im Falle der offenen Wahl wird über die Liste als Ganzes mit „Ja“ , „Nein“ oder „Enthaltung“ abgestimmt.
  • Kita- Leitung und Träger dürfen keinen Einfluss auf die Wahl nehmen, also keine Kanidat*innen empfehlen oder ablehnen.
  • Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
  • Wenn möglich sollen gleich Ersatzmitglieder gewählt werden, falls während des Jahres EA- Mitglieder ausscheiden.
  • Nach der Wahl sind die Gewählten in Reihenfolge der erhaltenen Stimmen zu fragen, ob die Wahl angenommen wird.
  • Die Mitgliedschaft im Elternausschuss erlischt sofort, wenn das Kind die Kita verlässt.
  • ACHTUNG: Urnen/ Briefwahl kann nur stattfinden, wenn dies die Elternversammlung beschließt. Die Elternversammlung muss also so oder so stattfinden und dann im Nachgang eine sogenannte Urnenwahl stattfinden.
  • Die Elternversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Eltern beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen wurden.
  • Die Kita- Leitung erstellt ein Protokoll der Elternversammlung was im Nachgang allen Eltern zur Verfügung gestellt wird.
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