Foto: Thomas Brenner

  • Jedes Jahr bis Ende Oktober wählt die Elternversammlung den Elternausschuss.
  • Die Elternversammlung hat drei Aufgaben:

1. Entgegennahme von Berichten über „wichtige Entwicklungen“

2. Die „Erörterung grundsätzlicher Fragen“

2. Die Wahl des Elternausschusses

  • In der Elternversammlung tagen alle Eltern einmal im Jahr gemeinsam und gruppenübergreifend. Daneben können Gruppenelternabende durchgeführt werden- diese haben aber nicht die Kompetenz einer Elternversammlung.
  • Kita- Leitung und Träger nehmen an der Versammlung teil und laden hierzu ein.
  • Weitere Elternversammlungen werden auf Beschluss des Elternausschusses, durch den Träger oder auf Verlangen von 20% der Eltern einberufen.
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