Foto: Thomas Brenner

  • Hautschutz schützt die Haut vor Feuchtigkeit, Desinfektionsmittel und Seife. Die Pflege hilft der Haut sich von dem Stress zu erholen.
  • Der Schutz wird über Tag mehrmals aufgetragen, die Pflege in Pausen und nach Dienstende.
  • Jede/r Mitarbeiter*in in der Kita erhält ihre persönlichen Tuben. Dies ist bei Tuben aus hygienischen Gründen nötig. Die Leitungen führen eine Überwachungsliste. Je Mitarbeiter*in sollten mindestens fünf höchstens acht Tuben Hautschutzcreme und etwas weniger Hautpflegecreme im Laufe eines Jahres verteilt werden. Sollten weniger Tuben abgerufen werden, sucht die Leitung das Gespräch. Acht Tuben sind die Obergrenze pro Jahr.
  • Wenn ein/e Mitarbeiter*in diese Creme nicht verträgt, so kann ihr bis zu 10 € je 100 ml erstattet werden. Dies kann gewährt werden, wenn sie vorher eine vom Arbeitgeber angebotene arbeitsmedizinische Beratung (Vorsorge Feuchtarbeit nach G24 beim BAD) in Anspruch nimmt.
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