Foto: Thomas Brenner

  • Die elektronische Übermittelung durch die Brandmeldeanlagen dient der schnelleren Meldung in einem Brandfall.
  • Eine Brandwache ist in der Kita zu benennen, wenn sich bei der aufgeschalteten Brandmeldeanlage Übertragungsschwierigkeiten ergeben.
  • Eine sogenannte Brandwache ist notwendig, wenn die Übertragungsstörung im laufenden Betrieb (also wenn sich Personen im Gebäude aufhalten) länger als 60 Minuten anhält.
  • Brandwache bedeutet, ein*e Mitarbeiter*in ist zu beauftragen ein funktionierendes Telefon /Handy bei sich zu führen und im Fall eines Brandes / des Verdachtes eines Brandes die Meldung an die Feuerwehr vorzunehmen.
  • Wichtig ist die Doku im Einsatzplan, wer damit im Bedarfsfall betraut wäre ( z. B. mit rotem B kennzeichnen).
  • Die Meldungen der Störung erreicht die Kitas per Mail. Aktuell ruft Hr. Wolf zusätzlich in den Kitas an, so wir eine Übertragungsstörung gemeldet bekommen. Dies ist bisher nur bei Kitas in „unseren“ Gebäuden möglich. Mit der GAG soll eine Lösung angedacht werden, dass Infoweg auch für die Kitas in GAG Gebäuden verbessert werden.
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