- Alle vier Jahre werden die Waschmaschinen überprüft. Das regelt der Verbund.
- Benutze Möppe der Reinigungskräfte und die Bettwäsche der Kinder dürfen in der gleichen Maschine gewaschen werden.
- Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:
1. immer mindestens 60° C als Temperatur wählen und kein Energiesparprogramm zu nutzen
2. Die Bettwäsche muss nach Hygienevorgaben spätestens nach 14 Tagen gewechselt werden. Sie kann auch wöchentlich gewechselt werden.
- Die Bettwäsche ist personengebunden zu verwenden und getrennt aufzubewahren, um eine Übertragung von Krankheitskeimen zu vermeiden.
- Die Listen zur Dokumentation des Wäschewechsels müssen 1 Jahr (nach letztem Eintrag) archiviert werden.